Satzung - Rot-Schhwarz2011burgoberbach

1.FCN
Rot-Schwarz 2011 Burgoberbach
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Satzung

Erste Fassung festgelegt am 01.06.2011
Neu Fassung festgelegt am 01.06.2013
1. Offizieller Name und Sitz des Fanclubs
1. FC Nürnberg-Fanclub „Rot-Schwarz2011Burgoberbach“, mit Sitz in 91595 Burgoberbach

2. Vereinslokal
Gasthaus Krone, Ansbacher Straße 1, 91595 Burgoberbach
3. Postanschrift und Telefon
1. Vorstand Norbert Krug
Dierersdorf 8
91595 Burgoberbach
Tel: 09805/ 1465
Handy: 01517/5030552
E-Mail: rot.schwarz2011bob(a)t-online.de

Die Vertretung des 1. Vorstandes obliegt dem 2. Vorstand, insbesondere bei Urlaubsaufenthalten und längerer Abwesenheit.

4. Status des Vereins
Der  Verein wird beim 1. FC Nürnberg e.V. als offizieller Fanclub im Bezirk 6  mit Nr.578 geführt. Entsprechende Urkunden seitens des 1. FCN wurden  ausgestellt und  sind im Vereinslokal angebracht. Außerdem wurde das Logo unserer Satzung überarbeitet.

5. Aufgaben und Zweck des Vereins
·      Fahrten zu Heim- und Auswärtsspielen des 1. FC Nürnberg
·       Besuch von Fanclubveranstaltungen, Besuch der Jahreshauptversammlungen des 1. FC Nürnberg, Rot-Schwarzer Hilfe und des  Bezirkes 6.
·      Aktionen wie Ferienprogramm der Gemeinde Burgoberbach und Jugendfahrten
·      Aktionen wie Winterwanderung und Saisonabschlussessen
·      Beteiligung an der Stimmung und Begeisterung der Fans
·      Unterstützung und Repräsentierung des 1. FC Nürnberg

6. Erlangung/Kündigung der Mitgliedschaft
Jedes  Mitglied muß eine Beitrittserklärung ausfüllen und sich einverstanden erklären, dass der Beitrag vom Konto abgebucht werden darf. Falls die Beitragszahlung per Einzugs-ermächtigung nicht erwünscht wird, muß der Jahresbeitrag bar gezahlt werden. Der Austritt aus dem Fanclub hat schriftlich zu erfolgen. Kündigungen zum Jahresende sind bis spätestens  30.09. bei einem Mitglied der Vorstandschaft vorzuliegen. Ein Mitglied  kann durch Vorstandsbeschluss vom Verein ausgeschlossen werden, wenn es  mit zwei Jahresbeiträgen im Rückstand ist.
7. Beitragshöhe
Der Beitrag ist wie folgt festgelegt:
Erwachsene - 12 Euro jährlich
Familienmitgliedschaft - 15 Euro jährlich
Kinder scheiden mit Erreichen des 18. Geburtstages aus der Familienmitgliedschaft aus.Außer bei Schule, Studium und Lehrzeit.

8. Mitglieder der Vorstandschaft
1. Vorstand
2. Vorstand
3.Kassier
4.Schriftführer
5.Leitung für Auswärtsfahrten
6.Beisitzer
8a Aufgaben der Vorstandschaft
Die  Vorstandschaft organisiert das Umsetzen des Vereinszwecks in konkrete Arbeit. Ferner beschließt die Vorstandschaft über die Höhe des Mitgliedsbeitrages, über den Ausschluss von Vereinsmitgliedern (nur in groben Fällen, bei Verletzung des Ansehen des Fanclubs) sowie über die Ernennung von Ehrenmitgliedern.

8b Vereinsausschuss
Der  Vereinsausschuss besteht aus den Mitgliedern der Vorstandschaft, sowie  aus drei weiteren gewählten Fanclubmitgliedern. Der Vereinsauschuss trifft sich auf Einberufung der Vorstandschaft, wenn wichtige Entscheidungen zu treffen sind.

9. Wahl der Vorstandschaft
Die  Vorstandschaft wird alle fünf Jahre gewählt. Tritt ein Mitglied der Vorstandschaft innerhalb der 5 Jahre zurück, so wird das Amt bis zur Neuwahl kommissarisch ernannt, oder es erfolgt
eine Wahl auf diesen freien Posten. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die bereits das 16. Lebensjahr vollendet haben.

10. Versammlungen
Eine  monatliche Mitgliederversammlung findet jeweils am ersten Mittwoch in der Vereinsgastwirtschaft statt. Fällt der Mittwoch auf ein Heimspiel des Clubs, verschiebt sich die Versammlung um eine Woche. Für außerordentliche Versammlungen oder Feiern erfolgt die Einladung durch Rundschreiben, ggf. auch durch die Tagespresse.

11. Beschlüsse
Die  Versammlungsbeschlüsse werden durch die Schriftführer festgehalten und  aufbewahrt. Satzungsänderungen müssen mit der qualifizierten Mehrheit (50 % + 1 Stimme) der Mitglieder beschlossen werden.

12. Vertretungsberechtigung
Jedes Vorstandsmitglied ist Einzelvertretungsberechtigt.

13a Kassenführung
Die  Finanzen werden vom Kassier in eigener Zuständigkeit verwaltet. Hierfür  ist ein Vereinskonto bei der Gewerbebank Burgoberbach eG eingerichtet.  Der Kassier hat über die Finanzen ordnungsgemäß Buch zu führen und alle  Einnahmen und Ausgaben aufzuzeichnen.

13b Kassenprüfung
Die  Kassenprüfung hat jährlich einmal durch zwei Mitglieder des Vereinsausschusses zu erfolgen. Etwaige Unstimmigkeiten die im Zusammenhang mit der Kassenprüfung entstanden sind, sind der Vorstandschaft unverzüglich mitzuteilen. Über das weitere Vorgehen, insbesondere bei ungeklärten Kassendifferenzen, beraten die Vorstandschaft und der Vereinsausschuss in einer Sitzung.

14. Auflösung des Vereines
Sollte sich der Verein auflösen, wird das gesamte Vermögen der Jugendabteilung des 1. FC Nürnberg gespendet

14a Sonstiges
Jedes  Mitglied erkennt mit seiner Mitgliedschaft die Satzung von Rot-Schwarz2011Burgoberbach an. Es gelten für alle Mitglieder die allgemeinen Geschäftsbedingungen des 1. FC Nürnberg e.V. Jedes Mitglied  verpflichtet sich nach dem Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland zu  handeln und distanziert sich von Pyrotechnik.

Genehmigt: ja/nein
Datum: ...................... Unterschriften der Vorstandschaft:

1. Vorstand:(Michael Buckel)
2. Vorstand:(Fulvio Nicoletti)
3.Schriftführer:(Bruno + Karin Zahner)
4.Kassenwart:(Erwin Herboldsheimer)
5.Kassenprüfer2:(Gabi Zahner)
6.Leitung für Auswärtsfahrten:(Norbert Krug)
Weitere Mitglieder:
Beisitzer: Albert Binder:, Martin Winner, Josef Meier, Bruno Zahner, Christian Modlich, Pascal Modlich, Marlies Krug
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