Satzung
Erste Fassung festgelegt am 01.06.2011
Neu Fassung festgelegt am 01.06.2013
1. Offizieller Name und Sitz des Fanclubs
1. FC Nürnberg-Fanclub „Rot-Schwarz2011Burgoberbach“, mit Sitz in 91595 Burgoberbach
2. Vereinslokal
Gasthaus Krone, Ansbacher Straße 1, 91595 Burgoberbach
3. Postanschrift und Telefon
1. Vorstand Norbert Krug
Dierersdorf 8
91595 Burgoberbach
Tel: 09805/ 1465
Handy: 01517/5030552
E-Mail: rot.schwarz2011bob(a)t-online.de
Die Vertretung des 1. Vorstandes obliegt dem 2. Vorstand, insbesondere bei Urlaubsaufenthalten und längerer Abwesenheit.
4. Status des Vereins
Der
Verein wird beim 1. FC Nürnberg e.V. als offizieller Fanclub im Bezirk
6 mit Nr.578 geführt. Entsprechende Urkunden seitens des 1. FCN wurden
ausgestellt und sind im Vereinslokal angebracht. Außerdem wurde das
Logo unserer Satzung überarbeitet.
5. Aufgaben und Zweck des Vereins
· Fahrten zu Heim- und Auswärtsspielen des 1. FC Nürnberg
·
Besuch von Fanclubveranstaltungen, Besuch der
Jahreshauptversammlungen des 1. FC Nürnberg, Rot-Schwarzer Hilfe und
des Bezirkes 6.
· Aktionen wie Ferienprogramm der Gemeinde Burgoberbach und Jugendfahrten
· Aktionen wie Winterwanderung und Saisonabschlussessen
· Beteiligung an der Stimmung und Begeisterung der Fans
· Unterstützung und Repräsentierung des 1. FC Nürnberg
6. Erlangung/Kündigung der Mitgliedschaft
Jedes
Mitglied muß eine Beitrittserklärung ausfüllen und sich einverstanden
erklären, dass der Beitrag vom Konto abgebucht werden darf. Falls die
Beitragszahlung per Einzugs-ermächtigung nicht erwünscht wird, muß der
Jahresbeitrag bar gezahlt werden. Der Austritt aus dem Fanclub hat
schriftlich zu erfolgen. Kündigungen zum Jahresende sind bis spätestens
30.09. bei einem Mitglied der Vorstandschaft vorzuliegen. Ein Mitglied
kann durch Vorstandsbeschluss vom Verein ausgeschlossen werden, wenn
es mit zwei Jahresbeiträgen im Rückstand ist.
7. Beitragshöhe
Der Beitrag ist wie folgt festgelegt:
Erwachsene - 12 Euro jährlich
Familienmitgliedschaft - 15 Euro jährlich
Kinder scheiden mit Erreichen des 18. Geburtstages aus der Familienmitgliedschaft aus.Außer bei Schule, Studium und Lehrzeit.
8. Mitglieder der Vorstandschaft
1. Vorstand
2. Vorstand
3.Kassier
4.Schriftführer
5.Leitung für Auswärtsfahrten
6.Beisitzer
8a Aufgaben der Vorstandschaft
Die
Vorstandschaft organisiert das Umsetzen des Vereinszwecks in konkrete
Arbeit. Ferner beschließt die Vorstandschaft über die Höhe des
Mitgliedsbeitrages, über den Ausschluss von Vereinsmitgliedern (nur in
groben Fällen, bei Verletzung des Ansehen des Fanclubs) sowie über die
Ernennung von Ehrenmitgliedern.
8b Vereinsausschuss
Der
Vereinsausschuss besteht aus den Mitgliedern der Vorstandschaft, sowie
aus drei weiteren gewählten Fanclubmitgliedern. Der Vereinsauschuss
trifft sich auf Einberufung der Vorstandschaft, wenn wichtige
Entscheidungen zu treffen sind.
9. Wahl der Vorstandschaft
Die
Vorstandschaft wird alle fünf Jahre gewählt. Tritt ein Mitglied der
Vorstandschaft innerhalb der 5 Jahre zurück, so wird das Amt bis zur
Neuwahl kommissarisch ernannt, oder es erfolgt
eine Wahl auf diesen freien Posten. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die bereits das 16. Lebensjahr vollendet haben.
10. Versammlungen
Eine
monatliche Mitgliederversammlung findet jeweils am ersten Mittwoch in
der Vereinsgastwirtschaft statt. Fällt der Mittwoch auf ein Heimspiel
des Clubs, verschiebt sich die Versammlung um eine Woche. Für
außerordentliche Versammlungen oder Feiern erfolgt die Einladung durch
Rundschreiben, ggf. auch durch die Tagespresse.
11. Beschlüsse
Die
Versammlungsbeschlüsse werden durch die Schriftführer festgehalten und
aufbewahrt. Satzungsänderungen müssen mit der qualifizierten Mehrheit
(50 % + 1 Stimme) der Mitglieder beschlossen werden.
12. Vertretungsberechtigung
Jedes Vorstandsmitglied ist Einzelvertretungsberechtigt.
13a Kassenführung
Die
Finanzen werden vom Kassier in eigener Zuständigkeit verwaltet.
Hierfür ist ein Vereinskonto bei der Gewerbebank Burgoberbach eG
eingerichtet. Der Kassier hat über die Finanzen ordnungsgemäß Buch zu
führen und alle Einnahmen und Ausgaben aufzuzeichnen.
13b Kassenprüfung
Die
Kassenprüfung hat jährlich einmal durch zwei Mitglieder des
Vereinsausschusses zu erfolgen. Etwaige Unstimmigkeiten die im
Zusammenhang mit der Kassenprüfung entstanden sind, sind der
Vorstandschaft unverzüglich mitzuteilen. Über das weitere Vorgehen,
insbesondere bei ungeklärten Kassendifferenzen, beraten die
Vorstandschaft und der Vereinsausschuss in einer Sitzung.
14. Auflösung des Vereines
Sollte sich der Verein auflösen, wird das gesamte Vermögen der Jugendabteilung des 1. FC Nürnberg gespendet
14a Sonstiges
Jedes
Mitglied erkennt mit seiner Mitgliedschaft die Satzung von
Rot-Schwarz2011Burgoberbach an. Es gelten für alle Mitglieder die
allgemeinen Geschäftsbedingungen des 1. FC Nürnberg e.V. Jedes Mitglied
verpflichtet sich nach dem Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland
zu handeln und distanziert sich von Pyrotechnik.
Genehmigt: ja/nein
Datum: ...................... Unterschriften der Vorstandschaft:
1. Vorstand:(Michael Buckel)
2. Vorstand:(Fulvio Nicoletti)
3.Schriftführer:(Bruno + Karin Zahner)
4.Kassenwart:(Erwin Herboldsheimer)
5.Kassenprüfer2:(Gabi Zahner)
6.Leitung für Auswärtsfahrten:(Norbert Krug)
Weitere Mitglieder:
Beisitzer: Albert Binder:, Martin Winner, Josef Meier, Bruno Zahner, Christian Modlich, Pascal Modlich, Marlies Krug